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Ablauf & Finanzierung

Wasser-Kräuselungen

Ablauf

Ablauf Gesetzliche Krankenversicherung

Im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens können die Kosten nach Antragsstellung und Klärung mit Ihrer GKV vollständig von der Krankenkasse übernommen werden. Ich berate und leite Sie gerne durch das Verfahren, um eine Kostenzusage Ihrer Kasse zu erwirken. Die benötigten Unterlagen hierfür können Sie im Downloadbereich finden.

Wenn Sie die Therapie bei der GKV über das Kostenerstattungsverfahren finanzieren möchten, leite ich Sie in einem kurzen Telefongespräch gerne durch den Antragsprozess. Mehr dazu können Sie im Dokument im Downloadbereich „Leitfaden Kostenerstattung“ durchlesen.

Zunächst werden von der Kasse 4 „Probatorische Sitzungen“ bewilligt. Danach können Sie entscheiden, ob Sie die Therapie fortfahren möchten.

Von der Krankenkasse werden dann 12 weitere Sitzungen (Kurzzeittherapie 1) bewilligt. Diese können auf maximal 48 Sitzungen (Langzeittherapie) verlängert werden.

Die Intervalle zwischen den Sitzungen sind dabei variabel und können im Verlauf der Therapie angepasst werden. 

Das Honorar pro Sitzung orientiert sich an der gesetzliche geregelten Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Eine Sitzung dauert 50 Minuten und wird anhand der GOP aktuell mit 112,30 € (2,3-facher Satz) abgerechnet. 

Ablauf Private Krankenversicherung

Die Anzahl der bewilligten Sitzungen variiert je nach Privater Krankenversicherung und Tarif. Sie können sich dazu bei der privaten Krankenversicherung informieren.

Selbstzahlende

Sie bestimmen selbst über Anzahl und Häufigkeit der Sitzungen.

Für Selbstzahlende berechne ich den GOP-Satz (aktuell 112,30 €). Wenn Sie studieren oder eine Ausbildung machen oder ein geringes Einkommen haben, biete ich Ihnen im Rahmen des Sozialen Honorars gerne einen vergünstigten Preis an. Sprechen Sie mich gerne darauf an.

Finanzierung

Über die gesetzliche Krankenkasse im Kostenerstattungsverfahren

Im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens können die Kosten nach Antragsstellung und Klärung mit Ihrer GKV vollständig von der Krankenkasse übernommen werden. Ich berate und leite Sie gerne durch das Verfahren, um eine Kostenzusage Ihrer Kasse zu erwirken. Die benötigten Unterlagen hierfür können Sie im Downloadbereich finden.
Bitte beachten Sie, dass der Prozess mehrere Monate in Anspruch nehmen kann. 

Das Honorar pro Sitzung orientiert sich an der gesetzliche geregelten Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Eine Sitzung dauert 50 Minuten und wird anhand der GOP aktuell mit 112,30 € (2,3-facher Satz) abgerechnet. 

PKV & Beihilfe

Häufig übernehmen die PKV die Kosten für eine Behandlung. Fragen Sie einfach bei Ihrer PKV nach.

Die Beihilfe übernimmt leider prinzipiell die Kosten für Systemische Therapie bislang nicht.

Selbstzahlende

Selbstverständlich können Sie die Kosten für die Behandlung auch selbst tragen. Die Kosten für die Behandlung sind nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) geregelt.

Das Honorar pro Sitzung orientiert sich an der gesetzliche geregelten Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Eine Sitzung dauert 50 Minuten und wird anhand der GOP aktuell mit 112,30 € (2,3-facher Satz) abgerechnet. 

Soziales Honorar 

Wenn Sie studieren, ein geringes Einkommen haben oder arbeitssuchend sind, passe ich die Kosten im Rahmen des sozialen Honorars gerne an. Sprechen Sie mich einfach an. 

Logo soziales Honorar

Kostentabelle

Finanzierung Therapie
Telefonisches Vorgespräch 15 Min

kostenlos

Systemische Einzeltherapie 50 Min.
GKV: Kostenerstattung

Kosten werden von der Kasse übernommen (112,30 €).

Systemische Einzeltherapie 50 Min.
Selbstzahlende

112,30 €

Systemische Sexualtherapie / Queer-Affirmative Therapie 50 Min.
GKV: Kostenerstattung

Kosten werden von der Kasse übernommen (112,30 €).

Systemische Sexualtherapie / Queer-Affirmative Therapie 50 Min.
Selbstzahlende

112,30 €

Systemische Familientherapie 90 Min
Selbstzahlende

180 €

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